Zivilrecht in Werdohl
In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Werdohl bekommen Sie eine individuelle Beratung in allen Belangen des Zivilrechts.
Dieses ist unter anderem im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, geregelt. Allgemeines Zivilrecht umfasst einen Großteil der Alltagsstreitigkeiten, beispielsweise Angelegenheiten, in denen sich Bürger und Unternehmen auf der gleichen Stufe gegenüberstehen. Hierzu zählen Uneinigkeiten und Forderungen wegen des Sachmangels einer Kaufsache. Das allgemeine Zivilrecht regelt vertragliche Schuldverhältnisse im Rahmen des Kauf-, Dienst- und Werksvertragsrechts.
Wir prüfen Ihren Anspruch auf Rückgabe von Vermögenswerten im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung sowie Herausgabeansprüche aus dem Eigentum. Zudem beinhaltet das allgemeine Zivilrecht den Besitz- und Ehrenschutz. Auch Probleme mit den Nachbarn fallen häufig in diesen Bereich.
Das Familienrecht, welches die Rechtsverhältnisse von verwandten Personen sowie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern regelt, ist ebenfalls ein Teilgebiet des Zivilrechts.
Bei Fragen und rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Erbschaft können Sie auf uns zählen. Die Rechtsanwaltskanzlei Drost & Perk in Werdohl vertritt Sie in gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten. Sofern es möglich ist, werden wir tätig, bevor der Fall vor Gericht geht. Sollte dieses unvermeidbar sein, finden wir eine individuelle Lösung für Sie, die wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir vertreten Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Wenn Sie einen kompetenten Partner mit langjähriger Berufspraxis an Ihrer Seite haben möchten, steht unser dynamisches Team Ihnen gerne zur Verfügung.